Als Vertragspartner der Pflege- und Krankenkassen sind wir in der Lage sämtliche Sachleistungsbeträge entsprechend der Pflegestufen (SGB XI) zu verrechnen.
Verschiedentliche Möglichkeiten (Kombinationspflegen etc.) der
Versorgungsgestaltung lassen sich aus dem Leistungskatalog der Pflegekassen und den einzelnen Leistungskomplexen erstellen.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen werden dann entsprechend mit der
Pflegekasse, oder privat verrechnet. Die Kosten für behandlungspflegerische Maßnahmen nach (SGB V) werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.
Leistungen in der Übersicht:
Grundpflegeleistungen aus dem Bereich der Pflegeversicherung /
Privatleistungen (SGB XI), dem Leistungskatalog der Pflegekasse, erläutern wir gern in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen
Behandlungspflege nach § 37.2 SGB V
spezielle Behandlungspflege wie: Wundversorgungen, Stomabehandlungen, Portversorgungen etc.
Hauswirtschaftliche Versorgungen, wie zum Beispiel das Einkaufen, die
Zubereitung der Nahrung, das Reinigen der Wohnung, Waschen und Bügeln etc. können ebenfalls im Rahmen der Pflegeversicherung abgewickelt werden
eine 24 Stundenbetreuung durch die ständige Präsenz einer
Pflegefachkraft oder einer Pflegehilfskraft in ihrer häuslichen Umgebung kann innerhalb weniger Tage durch unseren Vertragspartner Pflege aktiv 24 sicher und schnell installiert
werden
die Verhinderungspflege nach SGB XI kann von Ihnen für eine Urlaubs-
oder Krankheitsvertretung in Anspruch genommen werden
die Pflegeberatungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI wickeln wir gern
nach Terminabsprache für Sie ab
eine 24 Stunden - Erreichbarkeit für alle pflegerische Notfälle wird
durch unseren Bereitschaftsdienst sichergestellt
die Installation eines Hausnotrufdienstes sichern Ihnen erfahrene Institutionen, mit denen wir seit vielen Jahren eine sehr gute Zusammenarbeit
pflegen
Die Bedarfsermittlung findet im Rahmen eines persönlichen, vertraulichen Gespräches mit dem Betroffenem und Angehörigen statt.